Zwei Varianten in Vernehmlassung

Ein erfreulich­er Teil­er­folg für die queere Com­mu­ni­ty: Die Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rats hat beschlossen, zwei Vari­anten der «Ehe für alle» in die Vernehm­las­sung zu schick­en. Damit bietet die Kom­mis­sion die Möglichkeit ein­er kon­se­quenten Öff­nung der Zivile­he für alle, die eine tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung brin­gen würde.

Die Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rats sprach sich heute Vor­mit­tag dafür aus, zwei Vari­anten der «Ehe für alle» in die Vernehm­las­sung zu schick­en: Eine davon mit dem Zugang zu kün­stlich­er Befruch­tung für ver­heiratete les­bis­che Paare (11 zu 12 Stim­men, 1 Enthal­tung). Der Voren­twurf zur Umset­zung der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive hat­te vor­erst eine Ehe ohne dieses Ele­ment vorge­se­hen. Diese Entwick­lung war nur möglich dank dem vere­in­ten Engage­ment aller queeren Organ­i­sa­tio­nen. Mit der Ergänzung fol­gt die Kom­mis­sion Vor­bildern wie Öster­re­ich, Spanien und Schwe­den, wo die kün­stliche Befruch­tung als fes­ter Teil der «Ehe für alle» erlaubt ist. Ein gross­er Teil der Recht­skom­mis­sion spricht sich damit für eine tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung von gle­ichgeschlechtlichen Paaren aus.

Vor der Besprechung der Kom­mis­sion haben queere Organ­i­sa­tio­nen am Don­ner­stag­mor­gen – passend zum Valentin­stag – eine Aktion vor dem Bun­de­shaus lanciert, um auf die weg­weisende Entschei­dung aufmerk­sam zu machen. Über 120 Demon­stri­erende forderten tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung im Rah­men der «Ehe für alle».

Dieselben Rechte und Pflichten

Die neue Entwick­lung am heuti­gen Valentin­stag ist «sehr erfreulich», sagt Roman Heg­gli, Geschäft­sleit­er von Pink Cross: «Für eine tat­säch­liche Gle­ich­stel­lung sollen gle­ichgeschlechtliche Paare diesel­ben Rechte und Pflicht­en haben wie Mann und Frau». Der sichere Zugang zu kün­stlich­er Befruch­tung ist bere­its Teil der Hetero-Ehe: Im Falle von Unfrucht­barkeit hat ein Paar die Möglichkeit, im geregel­ten Rah­men auf Samen­spenden zurück­zu­greifen.

Die bei­den Vari­anten gehen nun in die öffentliche Vernehm­las­sung und kön­nen von den Kan­to­nen, Parteien und Organ­i­sa­tio­nen beurteilt wer­den. «Wir haben in den let­zten Wochen von ein­er über­wälti­gen­den Zahl von Politiker*innen, Ver­bän­den, Organ­i­sa­tio­nen und Fach­stellen das klare Feed­back erhal­ten, dass les­bis­che Paare mit der Eheöff­nung selb­stver­ständlich genau die gle­ichen Rechte erhal­ten sollen wie het­ero­sex­uelle Paare», sagt Maria von Känel, Geschäft­slei­t­erin des Dachver­bands Regen­bo­gen­fam­i­lien: «Selb­st wenn wir das Resul­tat der Vernehm­las­sung nicht vor­weg­nehmen kön­nen, wären wir mehr als erstaunt, wenn mit der ‹Ehe für alle› auch bezüglich Zugang zur kün­stlichen Befruch­tung nicht eben­falls gle­iche Rechte für alle geschaf­fen wür­den».