Wir haben einen neuen Namen: «hab queer bern»

Im 47. Vere­in­s­jahr geben wir uns einen neuen Namen: Mit dem Claim «queer bern» wollen wir auch gegen aussen sig­nal­isieren, dass seit eini­gen Jahren Men­schen, deren Geschlecht sich nicht an die biol­o­gis­che Zuweisung bei der Geburt hält, sicht­bar gewor­den sind.

Als wir 1972 unseren Vere­in als «Homo­sex­uelle Arbeits­grup­pen Bern» gegrün­det haben, steck­te das emanzi­pa­torische Cre­do noch in den Anfän­gen. In den ersten Statuten wurde der eigentliche Zweck mit «Förderung der zwis­chen­men­schlichen Beziehun­gen» nur zaghaft umschrieben. In den aktuellen Statuten wird der Vere­in­szweck ein­deutiger benen­nt, set­zt sich hab queer bern doch dafür ein, dass LGBTI-Men­schen «in unser­er Gesellschaft gle­ich­berechtigt und ohne Angst leben kön­nen».

Der Geist der Gemeinschaft

Seit der Vere­ins­grün­dung hat sich die hab stark verän­dert. Bis vor ein paar Jahren stand die Gle­ich­be­hand­lung von gle­ichgeschlechtlichen Lebens­for­men im Vorder­grund. Heute gehören auch die Rechte der trans und intergeschlechtlichen Men­schen zur Bewe­gung. Vere­in­spräsi­dent Christoph Janser betont: «Sex­u­al­ität, Geschlecht und Kör­p­er sind so vielfältig, dass jeden Mor­gen eine neue Iden­tität wach wer­den kann». Für Daniel Frey, er ist für die Kom­mu­nika­tion zuständig, ist allerd­ings die Aneinan­der­rei­hung von Buch­staben «see­len­los» und «unaussprech­lich». Daher set­zt er sich für das Wort «queer» ein. Queer erset­ze nicht einen einzel­nen Buch­staben, son­dern gle­ich alle zusam­men. Vizepräsi­dentin Petra Brom­bach­er ist mit der Anpas­sung des Vere­in­sna­men sehr zufrieden: «Indi­vidu­ell benen­nen wir Schwul­sein weit­er­hin als schwul, Trans­sein weit­er­hin als trans. Aber wenn es um uns alle geht, die wir als abwe­ichend von der Sexual- und Geschlechter­norm wahrgenom­men wer­den, benen­nen wir uns mit dem Sam­mel­be­griff ‹queer›».

LGBTI-Rechte in der Schweiz: Beschämend mittelmässig

Wenn es um die Rechte von LGBTI-Men­schen geht, schnei­det die Schweiz schlecht ab. «Entschei­dend dafür sind der man­gel­hafte Schutz gegen Diskri­m­inierung und Has­s­de­lik­te sowie der mas­siv unzulängliche Schutz von trans und intergeschlechtlichen Men­schen», sagt Ueli Zim­mer­mann von der HAB-Beratung. Eine von der ILGA, dem inter­na­tionalen Dachver­band der LGBTI-Organ­i­sa­tio­nen, jährlich über­ar­beit­eten Sta­tis­tik zeigt mit einem Rank­ing auf, ob und wie die 49 europäis­chen Län­der LGBTI-Rechte gewährleis­ten. Jahr für Jahr rutscht die Schweiz weit­er nach hin­ten. In der aktuellen Sta­tis­tik fiel sie inner­halb von einem Jahr von Platz 22 auf 27 zurück und platziert sich grad knapp vor dem Koso­vo. Vor­standsmit­glied Daniel Frey find­et diese mit­telmäs­sige Platzierung der Schweiz «beschä­mend und pein­lich».

Hans Peter Hard­meier von der Arbeits­gruppe Poli­tik und Gesellschaft betont, dass es «drin­gend einen grösseren poli­tis­chen Willen braucht, die Men­schen­rechte von LGBTI-Per­so­n­en zu schützen». Im ver­gan­genen Herb­st hat das Par­la­ment den Schutz gegen Diskri­m­inierung und Has­sre­den auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung in die Ras­sis­mus-Strafnorm aufgenom­men. Dage­gen ergrif­f­en EDU und JSVP das Ref­er­en­dum – die Schweiz­er Bevölkerung wird voraus­sichtlich im Feb­ru­ar 2020 darüber abstim­men. Der Schutz gegen Diskri­m­inierung auf­grund der Geschlecht­si­den­tität hat­te bere­its im Par­la­ment keine Chan­cen. «Zudem wird», ergänzt Vizepräsi­dentin Petra Brom­bach­er, «trans Per­so­n­en regelmäs­sig der Zugang zu geschlecht­san­gle­ichen­den medi­zinis­chen Mass­nah­men ver­wehrt, indem Kranken­ver­sicherun­gen ohne stich­haltige Gründe die Kostenüber­nahme ver­weigern».