Stiefkindadoption im Parlament unter Dach und Fach

drawing of a happy gay couple and adopted child

Mit Schlussab­stim­mungen haben heute die eid­genös­sis­chen Räte die Som­mers­es­sion abgeschlossen. 17 Vor­la­gen kamen par­la­men­tarisch unter Dach und Fach. So u.a. auch mit 125 zu 68 Stim­men und 3 Enthal­tun­gen Änderun­gen des Adop­tion­srechts, die gle­ichgeschlechtliche Paaren und fak­tis­chen Lebens­ge­mein­schaften ermöglichen, Kinder ihrer Part­ner zu adop­tieren.

“Wir sind froh, dass nun die rechtlichen Grund­la­gen geschaf­fen wor­den sind, damit unsere Kinder und Fam­i­lien endlich gle­ich­berechtigt leben kön­nen, und wir hof­fen auf rasche Umset­zung der neuen geset­zlichen Bes­tim­mung”, kom­men­tiert Maria von Känel vom Dachver­band Regen­bo­gen­fam­i­lien die Abstim­mung.

Kinder, die in Regen­bo­gen­fam­i­lien aufwach­sen, leben in den meis­ten Fällen mit zwei Eltern­teilen zusam­men. Doch rechtlich wird nur ein­er von bei­den anerkan­nt. Damit wird den Kindern allein wegen der sex­uellen Ori­en­tierung ihrer Eltern fak­tisch die Möglichkeit genom­men, rechtlich und finanziell vol­lum­fänglich abgesichert zu leben. Konkret soll durch die neue geset­zliche Bes­tim­mung zum Beispiel sichergestellt wer­den, dass Kinder, die in Regen­bo­gen­fam­i­lien aufwach­sen, im Falle des Todes ihres leib­lichen Eltern­teils bei ihrem zweit­en Eltern­teil verbleiben kön­nen und nicht fremd­platziert wer­den. Im Falle des Todes ihres nicht-leib­lichen rechtlichen Eltern­teils haben sie einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisen­rente. Des Weit­eren wird gewährleis­tet, dass sie ihren zweit­en rechtlichen Eltern­teil im Tren­nungs­fall weit­er­hin sehen kön­nen und auch einen geset­zlichen Anspruch auf Unter­halt haben.

Wir sind sich­er: Sollte das von kon­ser­v­a­tiv­er Seite ange­dro­hte Ref­er­en­dum zus­tande kom­men, wird eine Mehrheit der Schweiz­er Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­er für die rechtliche Absicherung zum Wohl der Kinder entschei­den.