Die Rechtskommission des Ständerates hat an der gestrigen Sitzung die parlamentarische Initiative von Mathias Reynard zur Erweiterung der Anti-Rassimusstrafnorm um die Kriterien «sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität» mit 9 zu 2 Stimmen (bei einer Enthaltung) klar gutgeheissen.
Bereits seit 2013 wird die parlamentarische Initiative von Mathias Reynard behandelt und endlich geht es vorwärts: Nachdem der Nationalrat die Gesetzeserweiterung im September angenommen hatte, hat sich gestern nun auch die Rechtskommission des Ständerates klar für den Schutz vor Hassrede und Diskriminierung von LGBTI-Menschen ausgesprochen.
Die Rechtskommission des Ständerats hat sowohl das Kriterium «sexuelle Orientierung» als auch das Kriterium «Geschlechtsidentität» in die Erweiterung einbezogen. Sie stellt sich damit gegen den diskriminierenden Vorschlag des Bundesrats, das Kriterium «Geschlechtsidentität» wegzulassen und folgt dem Nationalrat – wenn auch nur höchst knapp!
Dieser positive vorletzte Schritt — bevor wir endlich ein Anti-Diskriminierungsgesetz haben, das auch LGBTI-Personen vor Hetze schützt — ist sicher ein gutes Zeichen. Doch noch muss der Ständerat darüber abstimmen und die Gesetzeserweiterung um beide Kriterien gutheissen.
In einer Mitteilung schreibt heute Pink Cross:
Dafür sind wir auf die Stimmen von allen angewiesen, welche für eine liberale und offene Schweiz einstehen, in der Diskriminierung von Minderheiten keinen Platz hat. Wir werden mit unseren Argumenten die Ständerät*innen überzeugen und hoffen, schon bald einen ersten Schutz zu haben – denn es ist höchste Zeit dafür!