Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt aufgegleist

#MeToo prägt die Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Die #MeToo-Debat­te hat konkrete Fol­gen für das inter­na­tionale Recht: Die am Fre­itag zu Ende gehende 107. ILO-Kon­ferenz in Genf hat die Grund­la­gen für eine neue ILO-Kon­ven­tion zu Gewalt und Beläs­ti­gung in der Arbeitswelt erar­beit­et. Vor dem Hin­ter­grund der immer zahlre­ich­er wer­den­den Aus­sagen von Frauen zu Gewalt und Beläs­ti­gun­gen und Protest­märschen in der ganzen Welt, ist eine solche Kon­ven­tion über­fäl­lig und drin­gend notwendig.

LGBT+Arbeitnehmende werden nicht explizit aufgeführt

Die Schweiz­er Arbeit­nehmenden-Del­e­ga­tion begrüsst diese Entschei­de. Kern­stück der Kon­ven­tion sollen Bes­tim­mungen sein, welche der Präven­tion von Gewalt und Beläs­ti­gung eine hohe Bedeu­tung zumessen und den Schutz aller Arbeit­nehmenden vor Gewalt garantieren. Die Staat­en sollen in die Pflicht genom­men wer­den, Gewalt und Beläs­ti­gung in der Arbeitswelt geset­zlich zu ver­bi­eten und Strate­gien sowie konkrete Pro­gramme zu deren Bekämp­fung zu entwick­eln und umzuset­zen. Weit­er soll durch Arbeitsin­spek­tio­nen sowie andere Instru­mente die Ein­hal­tung der Geset­ze kon­trol­liert wer­den. Die Opfer von Gewalt und Beläs­ti­gung sollen geschützt und die Täter bestraft wer­den. Beson­deres Augen­merk wird auch auf die Präven­tion und die Schu­lung gelegt. Ein Wer­mut­stropfen bleibt: Im ver­ab­schiede­ten Schluss­doku­ment, das nun im näch­sten Jahr als Basis zur Ausar­beitung der Kon­ven­tion dient, wer­den beson­ders ver­let­zliche Grup­pen von Men­schen wie LGBT+Arbeitnehmende nicht expliz­it aufge­führt.

Die Schweiz­er Arbeit­nehmenden-Del­e­ga­tion zieht ins­ge­samt ein pos­i­tives Faz­it zur 107. ILO-Jahreskon­ferenz. Helene Agbémég­nah, die im Namen der Del­e­ga­tion im Plenum das Wort ergriff, fokussierte auf die Gle­ich­stel­lung von Mann und Frau und die Arbeits­be­din­gun­gen. Sie the­ma­tisierte ins­beson­dere die let­zten Entwick­lun­gen im Bere­ich Gle­ich­stel­lungs­ge­setz. Auch und ger­ade in der Schweiz bleibt viel zu tun, bis endlich Lohn­gle­ich­heit erre­icht wer­den wird. Dazu braucht es grif­fige Mass­nah­men.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung