Keine Analtests mehr in Kenia

In Kenia ist Homo­sex­u­al­ität unter Män­nern ver­boten und kann mit bis zu 14 Jahren Gefäng­nis bestraft wer­den. Und um mut­masslich Schwule der «Homo­sex­u­al­ität» zu über­führen, wur­den Anal­tests durchge­führt. Kenias ober­stes Beru­fungs­gericht hat diese Tests nun als rechtswidrig erk­lärt.

Njeri Gateru (Bild: NGLHRC)

«Mit diesem Urteil sagen die Richter, dass wir es alle ver­di­ent haben, mit Würde behan­delt zu wer­den», kom­men­tierte Njeri Gateru, Vor­sitzende der Rechtsabteilung der Nation­al Gay & Les­bian Human Rights Com­mis­sion (NGLHRC), die richter­liche Entschei­dung. Anal­tests bei Ver­dacht auf Homo­sex­u­al­ität durchzuführen wider­spricht jed­er medi­zinis­che Grund­lage, kommt Folter gle­ich und ver­let­zt das Recht auf Pri­vat­sphäre und Würde.

Nun warten in Kenia die Vertreter*innen des NGLHRC ges­pan­nt auf die näch­ste Entschei­dung: Die Stre­ichung des Para­grafen 162 aus dem Strafge­setz, der «grobe Unzucht» unter Strafe stellt und zur Krim­i­nal­isierung von gle­ichgeschlechtlichen Beziehun­gen herange­zo­gen wird. Der Prozess ist bere­its abgeschlossen – ein Urteilsspruch wird am 26. April erwartet. Das Urteil kön­nte ein Rich­tung­surteil für ganz Afri­ka wer­den: «Es kann Aktivis­ten in vie­len afrikanis­chen Län­dern ermuti­gen und zu einem Domi­no-Effekt führen». Die Liste der afrikanis­chen Län­der die Homo­sex­u­al­ität mit Gefäng­nis bestraft ist erschreck­end lang – in Soma­lia und Nige­ria wird Homo­sex­u­al­ität sog­ar mit dem Tod bestraft.

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