EU-Parlament stärkt die Grundrechte von LGBT+

Diese Woche hat das Europäis­che Par­la­ment gle­ich in drei Punk­ten über die Grun­drechte von LGBT+ in der EU debat­tiert.

Lehrpläne

So regen die EU-Abge­ord­neten an, in den Schulen die «Werte der Tol­er­anz aufzunehmen» und aufzuzeigen, wie «Diskri­m­inierung aller Art erkan­nt wer­den kön­nen». In ein­er Aufzäh­lung wird – neb­st antimus­lim­isch und anti­semi­tisch – aus­drück­lich auch Feindlichkeit gegenüber LGBT+ erwäh­nt. Zudem bedauern die Parlamentarier*innen, dass LGBT+ «Mob­bing und Beläs­ti­gung erleben und in unter­schiedlichen Bere­ichen ihres Lebens diskri­m­iniert wer­den».

Bewegungsfreiheit

Mit 422 gegen 159 Stim­men wurde beschlossen, wonach die EU-Mit­gliedsstaat­en die Bewe­gungs­frei­heit von gle­ichgeschlechtlichen Paaren und deren Fam­i­lien garantieren müssen. Hier gibt es Prob­leme in Län­dern, die wed­er die Ehe für alle noch einge­tra­gene Part­ner­schaften ken­nen.

Konversionstherapien

Zudem verurteilen die Parlamentarier*innen mit 435 zu 109 Stim­men die «Heilung» von Homo­sex­u­al­ität. Diese Prax­is ist in Deutsch­land legal; die deutsche Regierung hat sich bish­er geweigert, soge­nan­nte Kon­ver­sion­s­ther­a­pi­en zu ver­bi­eten.