Enttäuschende Entscheidung im Ständerat

Nach dem Nation­al­rat hat heute auch der Stän­der­at der Erweiterung des Stra­far­tikels gegen Rassendiskri­m­inierung im Grund­satz zuges­timmt, jedoch mit deut­lich­er Ein­schränkung.

Mit 32 zu 10 Stim­men hat der Stän­der­at heute Vor­mit­tag der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive «Kampf gegen Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung» im Grund­satz zuges­timmt. Geht es allerd­ings nach dem Stän­der­at, soll neu zwar Diskri­m­inierung auf­grund der «sex­uellen Ori­en­tierung» strafrechtlich ver­fol­gt wer­den kön­nen, nicht aber diejenige auf­grund der «Geschlecht­si­den­tität» (Entscheid mit 23 zu 18 Stim­men). Damit bleibt der Stän­der­at klar hin­ter dem Entscheid des Nation­al­rates zurück, welch­er in der let­zten Ses­sion für die Ergänzung um bei­de Merk­male votierte.

Die Meinungsfreiheit sei in Gefahr!

Die Mei­n­ungs­frei­heit sei in Gefahr, das Strafrecht sei eine «zu grobe Keule», möglicher­weise werde auch noch die Diskri­m­inierung auf­grund der Sprache, Nation­al­ität oder des Geschlechts unter Strafe gestellt. Der FDP-Ständerat und Jurist Andrea Caroni (FDP/AR) während der Debat­te: «Das hört nie auf». Dem wider­sprach Claude Jani­ak (SP): Es gehe um Aufrufe zu Hass und Diskri­m­inierung, das habe mit Mei­n­ungsäusserungs­frei­heit nichts zu tun: «Sie dür­fen weit­er­hin Witze über Schwule machen». Aber Hass dürfe nicht gesät wer­den.

Empörung bei den LGBTI‐Dachverbänden

Empört reagieren unsere LGBTI-Dachverbände. Die heutige Entschei­dung des Stän­der­ats ver­ankere eine Diskri­m­inierung inner­halb des Anti-Diskriminierungsartikels: «Der Entscheid des Stän­der­ates schliesst intergeschlechtliche und trans Per­so­n­en und damit ganz beson­ders mar­gin­al­isierte Grup­pen expliz­it aus», sagt Alecs Rech­er, Leit­er der Rechts­ber­atung von TGNS. «Wir ermuntern den Nation­al­rat, bei sein­er Posi­tion zu bleiben, und fordern den Stän­der­at auf, sich dieser anzuschliessen. Denn LGBTI-Feindlichkeit darf keinen Platz haben in der Schweiz.»

Das Strafge­set­zbuch umfasst bish­er die strafrechtliche Ver­fol­gung von Has­sre­den und Diskri­m­inierung auf­grund von Rasse, Eth­nie oder Reli­gion. Die Recht­skom­mis­sio­nen bei­der Kam­mern hat­ten die Erweiterung um bei­de Aspek­te – «sex­uelle Ori­en­tierung» wie auch «Geschlecht­si­den­tität» – zur Annahme emp­fohlen. Auch von inter­na­tionaler Seite wird die kon­se­quente Erweiterung des Antirassismus-Strafartikels seit Jahren gefordert. Der Nation­al­rat wird sich nun am 3. Dezem­ber 2018 zur Dif­ferenz gegenüber dem Stän­der­at äussern. Bleibt zu hof­fen, dass der Nation­al­rat bei sein­er klaren, mod­er­nen und kon­se­quenten Hal­tung bleibt.