Ein Schrittchen vorwärts in Sachen «Ehe für alle» und bei der Erweiterung der Rassismus-Strafnorm

Heute wur­den im Bun­des­bern zwei für uns wichtige Entschei­de gefällt: Der Nation­al­rat hat beschlossen, dass sich die Recht­skom­mis­sion noch bis zum Som­mer 2019 Zeit für die Umset­zung der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive «Ehe für alle» lassen kann. Und die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rates schickt den Voren­twurf zur Erweiterung der Ras­sis­mus-Strafnorm in die Vernehm­las­sung.

Ehe für alle

Die Ini­tia­tive «Ehe für alle» der grün­lib­eralen Kathrin Bertschy fordert, dass alle rechtlich geregel­ten Lebens­ge­mein­schaften für alle Paare geöffnet wer­den, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sex­uellen Ori­en­tierung. Gle­ichgeschlechtliche Paare sollen also heirat­en kön­nen und het­ero­sex­uelle Paare sollen eine einge­tra­gene Part­ner­schaft einge­hen kön­nen.

Mit der Öff­nung der Ehe wären weit­ge­hende geset­zliche Anpas­sun­gen nötig, sagten die Kom­mis­sion­ssprech­er – unter anderem im Steuer- und Sozialver­sicherungsrecht, im Adop­tion­srecht und in der Fortpflanzungsmedi­zin. Deshalb beantragte die Nation­al­ratskom­mis­sion, die Umset­zungs­frist um zwei Jahre zu ver­längern. Dage­gen stellte sich eine Min­der­heit aus SVP-Vertretern. Sie plädierten dafür, die Ini­tia­tive abzuschreiben. Die «Ehe für alle» sei in der Schweiz bere­its geregelt – sie heisse «einge­tra­gene Part­ner­schaft». Der Nation­al­rat stimmte der Fristver­längerung schlussendlich mit 118 zu 71 Stim­men bei zwei Enthal­tun­gen zu.

Erweiterung Rassismus-Strafnorm

Mit der nun vor­liegen­den Revi­sion des Strafge­set­zbuch­es soll eine strafrechtliche Ver­fol­gung auch für all­ge­mein gehal­tene, diskri­m­inierende Äusserun­gen gegen les­bis­che, schwule, bi, trans* und inter* Per­so­n­en möglich wer­den. Der von der Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rates aus­gear­beit­ete Voren­twurf schlägt vor, die Ras­sis­mus-Strafnorm mit dem Kri­teri­um der «sex­uellen Ori­en­tierung» und dem Kri­teri­um der «Geschlecht­si­den­tität» zu ergänzen. Der Voren­twurf geht somit weit­er als die par­la­men­tarische Ini­tia­tive von Math­ias Rey­nard, welche lediglich die Auf­nahme der «sex­uellen Ori­en­tierung» in den Straftatbe­stand ver­langt. Das Vernehm­las­sungsver­fahren dauert bis zum 9. Okto­ber 2017.