Ein Schritt nach vorn: Rechtskommission verabschiedet Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm

Die soeben veröf­fentlichte Medi­en­mit­teilung der Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rates ist knapp for­muliert — aber für uns LGBT+ ein weit­er­er und wichtiger Schritt nach vorn:

Die Kom­mis­sion hat die Arbeit­en an der Umset­zung der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive «Kampf gegen die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung» weit­erge­führt.

Nach der Ken­nt­nis­nahme der Ergeb­nisse der Vernehm­las­sung (die HAB haben sich daran beteiligt) ver­ab­schiedete die Recht­skom­mis­sion mit 14 zu zehn Stim­men bei ein­er Enthal­tung den Erlassen­twurf ohne Änderun­gen. Zudem beschloss die Kom­mis­sion, dass die Aus­drücke «Trans­sex­u­al­ität» und «Inter­sex­u­al­ität» durch «Tran­si­d­en­tität» und «Intergeschlechtlichkeit» erset­zt wer­den.

Unsere Dachver­bände Pink Cross, TGNS und LOS begrüssen den Abstim­mungsaus­gang in der Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rats. Die Ver­bände haben sich in diversen For­men und im Vernehm­las­sungsver­fahren für eine Erweiterung zum Schutz vor homo- und trans­pho­ber Diskri­m­inierung und Hass stark gemacht und wer­den die Weit­er­en­twick­lung dieser par­la­men­tarischen Ini­tia­tive inten­siv begleit­en.

Die bere­its 2013 von SP-Nation­al­rat Math­ias Rey­nard ein­gere­ichte par­la­men­tarische Ini­tia­tive will das Gesetz zur Diskri­m­inierung um den Aspekt der sex­uellen Ori­en­tierung erweit­ern. Der Artikel 261 des Schweiz­erischen Strafge­set­zbuch­es weist bis anhin eine Geset­zes­lücke auf, weil homo­phobe Äusserun­gen als solche nicht erwäh­nt wer­den. Pauschal­isierte, all­ge­mein her­ab­würdi­gende Äusserun­gen gegen LGBT+ sind so viel schw­er­er zu ver­fol­gen.

Nach der Ver­ab­schiedung des defin­i­tiv­en Berichts an ein­er der kom­menden Sitzun­gen der Recht­skom­mis­sion muss vor der Umset­zung der Geset­zesän­derung noch der Nation­al­rat und anschliessend der Stän­der­at zus­tim­men.

Spannende Lektüre: Der Bericht zur Vernehmlassung

Ein Blick in den Bericht zur Vernehm­las­sung ist äusserst span­nend. So sind etwa die Stiftung «Zukun­ft CH» und die Arbeits­gruppe «Jugend & Fam­i­lie» der Ansicht, dass «die sex­uelle Ori­en­tierung kein Kri­teri­um für eine die Men­schen­würde ver­let­zende Diskri­m­inierung sein kann». Es sei «wis­senschaftlich umstrit­ten, inwiefern die sex­uelle Ori­en­tierung ange­boren und unverän­der­lich sei». Das Strafge­set­zbuch dürfe nur men­schliche Merk­male — wie Haut­farbe und Geschlecht — schützen, die vorgegeben und genetisch bed­ingt sind und sich «somit jeglich­er moralis­chen Wer­tung entziehen». Man könne somit «gesellschaftlich umstrit­tene sex­uelle Prak­tiken wie Homo­sex­u­al­ität» nicht strafrechtlich schützen.