Drittes Geschlecht im Personenstandsregister

Die binäre Geschlechts­de­f­i­n­i­tion «Mann/Frau» ist heute nicht mehr zeit­gemäss. Die Basler Nation­al­rätin Sibel Arslan hat deshalb am 13. Dezem­ber 2017 ein entsprechen­des Pos­tu­lat ein­gere­icht.

Wird das Pos­tu­lat umge­set­zt, wird der Bun­desrat beauf­tragt, in einem Bericht darzule­gen, was die Fol­gen wären, wenn im Per­so­n­en­stand­sreg­is­ter die Möglichkeit eröffnet würde, Men­schen, die sich nicht in das binäre Geschlechtssys­tem («Frau» oder «Mann») einord­nen lassen, mit einem drit­ten Geschlecht einzu­tra­gen oder wenn das Per­so­n­en­stand­srecht generell nicht mehr auf das Geschlecht abstellen würde.

Unter­schrieben haben den Vorstoss 25 Parlamentarier*innen aus allen Parteien (auss­er der SVP) – aus dem Kan­ton Bern Kathrin Bertschy (GLP), Chris­tine Häsler (Grüne), Christa Mark­walder (FDP), Reg­u­la Rytz (Grüne), Mar­i­anne Streiff-Feller (EVP).

In anderen Ländern bereits «gang und gäbe»

Im Okto­ber 2017 verpflichtete das deutsche Bun­desver­fas­sungs­gericht den Geset­zge­ber, bis Ende 2018 einen weit­eren Geschlecht­sein­trag neben «männlich» und «weib­lich» im Geburten­reg­is­ter zu ermöglichen oder all­ge­mein auf einen Geschlecht­sein­trag zu verzicht­en. Auch andere Staat­en (etwa Argen­tinien, Aus­tralien, Däne­mark, Indi­en, Kana­da, Kolumbi­en, Mal­ta, Nepal, Neusee­land, Pak­istan) anerken­nen ein unbes­timmtes Geschlecht.

Im Per­so­n­en­stand­sreg­is­ter der Schweiz ist es dage­gen nicht möglich, ein solch­es drittes Geschlecht ein­tra­gen zu lassen oder auf einen Geschlecht­sein­trag ganz zu verzicht­en – da, wie Sibel Arslan in der Begrün­dung zu ihrem Pos­tu­lat schreib, «die schweiz­erische Recht­sor­d­nung von der binären Betra­ch­tungsweise der Geschlechter geprägt ist». Angesichts der erwäh­n­ten inter­na­tionalen Entwick­lun­gen sollte der Schweiz­er Geset­zge­ber darüber nach­denken, ob dieses Konzept nicht zu eng ist und welche Nor­men angepasst wer­den müssten.

Bere­its nachgedacht hat der Bun­desrat: Der Bun­desrat beantragt am 14. Feb­ru­ar die Annahme des Pos­tu­lates. Und als näch­stes wer­den Nation­al­rat und Stän­der­at über den Vorstoss debat­tieren.