Die «Sicherstellung des Beratungsangebots für die LGBTI-Community» in den politischen Mühlen

Im April dieses Jahres (wir haben berichtet) haben ver­schiedene Bern­er Stadträte die Motion zur «Sich­er­stel­lung des Beratungsange­bots für die LGBTI-Com­mu­ni­ty» ein­gere­icht, die ver­langt, dass die Stadt Bern «der HAB einen jährlichen Beitrag für die Aufrechter­hal­tung der psy­chol­o­gis­chen Beratun­gen im bish­eri­gen Rah­men entrichtet, bis der Kan­ton diesen Betrag wieder übern­immt». Let­zte Woche hat nun der Bern­er Gemein­der­at über das weit­ere Vorge­hen entsch­ieden.

In nüchternem Amts­deutsch schreibt der Gemein­der­at in ein­er Mit­teilung, dass der Gemein­der­at es als sin­nvoll erachte, das «beste­hende und gegebe­nen­falls noch auszubauende Beratungsange­bot im Rah­men der Aus­for­mulierung der städtis­chen LGBTI-Strate­gie und ‑Poli­tik zu über­prüfen und über eine Finanzierung zu entschei­den» — und beantragt den Stad­trat, die «Motion als Richtlin­ie als erhe­blich zu erk­lären».

Und «Richtlin­ie» bedeutet, dass für die Anliegen der Motion nicht der Stad­trat, son­dern die Stadtver­wal­tung, bzw. der Gemein­der­at zuständig ist. Die Auf­gabe des Stad­trates wird nun sein, die an ein­er Stad­tratssitzung ein deut­lich­es poli­tis­ches Zeichen für die Umset­zung der «Richtlin­ie» zu set­zen. Die Entschei­dungsver­ant­wor­tung bleibt aber beim Gemein­der­at.

Bleibt noch die Frage nach der «Dringlichkeit». Stad­trat Rudolf Friedli – er hat zusam­men mit weit­eren Stadträten – die Motion ein­gere­icht, erk­lärt auf Anfrage, dass ein «nicht sofor­tiges trak­tandieren» des Geschäfts im Stad­trat, den «eigentlichen Sinn der Motion – näm­lich die Schlies­sung der durch den Kan­ton ent­standene Finanzierungslücke» – tor­pediere. Und nur mit ein­er raschen Entschei­dung, wie Präsi­dent Christoph Janser bestätigt, könne die HAB weit­er­hin das unum­strit­tene Beratungsange­bot ohne Unter­bruch weit­er­hin gewährleis­ten.