Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates will Kinder in Regenbogenfamilien schützen

Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Stän­der­ats hat der Vor­lage für die Öff­nung der Stiefkin­dadop­tion für gle­ichgeschlechtliche Paare und fak­tis­che Lebens­ge­mein­schaften mit 7:3 Stim­men (bei ein­er Enthal­tung) zuges­timmt. Damit wird der längst fäl­lige Grund­stein gelegt, eine Geset­zes­lücke zu schliessen.

“Wir sind froh, dass die drin­gend notwendi­ge rechtliche Absicherung für unsere Kinder schon bald möglich sein wird, und hof­fen auf eine rasche Umset­zung,” kom­men­tiert Maria von Känel, Geschäfts­führerin des Dachver­bands Regen­bo­gen­fam­i­lien, die erfreuliche Entwick­lung.

Kinder, die in Regen­bo­gen­fam­i­lien aufwach­sen, d.h. in Fam­i­lien in denen sich min­destens ein Eltern­teil als les­bisch, schwul, bisex­uell oder trans* definiert, leben in den meis­ten Fällen mit zwei Eltern­teilen zusam­men. Doch rechtlich wird nur ein­er von bei­den anerkan­nt. Damit wird den Kindern allein wegen der sex­uellen Ori­en­tierung ihrer Eltern fak­tisch die Möglichkeit genom­men, rechtlich und finanziell vol­lum­fänglich abgesichert zu leben. Jet­zt hat die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Stän­der­ats beschlossen, diesen diskri­m­inieren­den Miss­stand zu beseit­i­gen.

Konkret soll die Geset­zesvor­lage bewirken, dass eine Per­son das Kind ihres Part­ners bzw. ihrer Part­ner­in adop­tieren kann, sofern der zweite leib­liche Eltern­teil des Kindes nicht bekan­nt, ver­stor­ben oder mit der Über­tra­gung sein­er Rechte und Pflicht­en ein­ver­standen ist und unter der Bedin­gung, dass die Adop­tion die beste Lösung für das Kindeswohl darstellt.

Durch die neue geset­zliche Bes­tim­mung wird zum Beispiel sichergestellt, dass Kinder, die in Regen­bo­gen­fam­i­lien aufwach­sen, im Falle des Todes ihres leib­lichen Eltern­teils bei ihrem zweit­en Eltern­teil verbleiben kön­nen und nicht fremd­platziert wer­den. Im Falle des Todes ihres nicht-leib­lichen rechtlichen Eltern­teils haben sie einen Erbanspruch sowie einen Anspruch auf Waisen­rente. Des Weit­eren wird gewährleis­tet, dass sie ihren zweit­en rechtlichen Eltern­teil im Tren­nungs­fall weit­er­hin sehen kön­nen und auch einen geset­zlichen Anspruch auf Unter­halt haben.

Das Gesetz ist ein entschei­den­der Schritt zur Gle­ich­be­hand­lung und Absicherung von Kindern, die bei gle­ichgeschlechtlichen Eltern aufwach­sen. “Unsere Fam­i­lien sind Teil der Schweiz­er Gesellschaft und bedür­fen der­sel­ben Anerken­nung und Absicherung wie alle anderen Fam­i­lien,” so Maria von Känel.

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung