Die Antirassismus-Strafnorm und die Stellungnahme der AG Politik

Die Par­la­men­tarische Ini­tia­tive «Kampf gegen die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung» wurde 2013 ein­gere­icht. Im Juni dieses Jahres wurde endlich ein wichtiger Entscheid gefällt: Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rates schick­te den Voren­twurf in die Vernehm­las­sung – daran hat sich auch die AG Poli­tik der HAB beteiligt und ihre Stel­lung­nahme soeben ein­gere­icht.

>Die Stel­lung­nahme der AG Poli­tik

Auf­grund unser­er Erfahrun­gen wis­sen wir, dass trans* und inter* Men­schen noch stärk­er von Diskri­m­inierung betrof­fen sind als Homo­sex­uelle. Entsprechend unter­stützen wir, dass die vorgeschla­gene Revi­sion nicht nur um das Merk­mal «sex­uelle Ori­en­tierung», son­dern auch um «Geschlecht­si­den­tität» und «Geschlechtsmerk­male» erweit­ert wird. Bei trans* Men­schen beste­ht eine Nichtübere­in­stim­mung der Geschlecht­si­den­tität mit dem bei der Geburt zugewiese­nen Geschlecht. Der Ter­mi­nus für inter* Men­schen ist «Geschlechtsmerk­male». Bei diesen entsprechen die kör­per­lichen geschlechts­be­zo­ge­nen Merk­male nicht den medi­zinis­chen Nor­men von «weib­lich» und «männlich».

Die Bun­desver­fas­sung garantiert allen Men­schen Men­schen­würde, gle­ichen Rechte und kör­per­liche und geistige Unversehrtheit. Obwohl der Sinn der Ver­fas­sung klar ist und sex­uelle Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität und Geschlechtsmerk­male als «andere Lebens­form» inter­pretiert wer­den kön­nten, beste­hen auf Geset­zesstufe erhe­bliche Lück­en. Men­schen kön­nen öffentlich wegen ihrer sex­uellen Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität oder Geschlechtsmerk­malen diskri­m­iniert, belei­digt, dif­famiert oder ange­grif­f­en wer­den. Aufrufe zu Hass kön­nen unbe­hel­ligt öffentlich geäussert wer­den. Ein rechtlich­er Schutz beste­ht nicht. Den Vere­ini­gun­gen der LGBTI-Men­schen wird die Klage­befug­nis im Bere­ich Ehrver­let­zung ver­wehrt.

Mit der erweit­erten Anti­ras­sis­mus-Strafnorm soll die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität und Geschlechtsmerk­male expliz­it im Geset­zes­text ver­ankert wer­den.

Die AG Poli­tik der HAB haben im Vernehm­las­sungsver­fahren zum Geset­ze­sen­twurf schriftlich Stel­lung bezo­gen. Die AG Poli­tik unter­stützt die Erweiterung der Strafnorm; die begrüssenswerte Dif­feren­zierung zwis­chen sex­ueller Ori­en­tierung, Geschlecht­si­den­tität und Geschlechtsmerk­male ist eine präzise Begriff­sklärung, welche alle nicht het­ero­nor­ma­tive Men­schen und Grup­pen mitein­schliesst.

Mit Geset­zen kann Diskri­m­inierung nur beschränkt bekämpft wer­den; dazu wäre ein Wan­del in den Köpfen nötig. Aber es ist ein Schritt in die richtige Rich­tung, hin zu mehr Nor­mal­ität, Tol­er­anz und hof­fentlich auch ein­mal Akzep­tanz.

Peter Fuchs, AG Poli­tik