Der dritte Akt der Öffnung der Ehe in Deutschland: Der Bundespräsident hat unterschrieben

Geg­n­er der Eheöff­nung in Deutsch­land woll­ten, dass der Bun­de­spräsi­dent diese vor dem Ver­fas­sungs­gericht prüfen lassen solle – ver­stosse die Ehe für alle doch gegen das Grundge­setz. Bun­de­spräsi­dent Frank-Wal­ter Stein­meier hat­te diese Bedenken nicht und hat das Gesetz unter­schrieben.

Der deutsche Bun­de­spräsi­dent Frank-Wal­ter Stein­meier (Bild: Bundesregierung/Steffen Kugler).

Damit kann das Gesetz zur Öff­nung der Ehe in Deutsch­land defin­i­tiv in Kraft treten. Die ersten zivilen Hochzeit­en zwis­chen gle­ichgeschlechtlichen Paaren soll­ten somit ab Okto­ber oder Novem­ber möglich sein.

Ab diesem Zeit­punkt wird es nicht mehr möglich sein, gle­ichgeschlechtliche Part­ner­schaften ein­tra­gen zu kön­nen — kün­ftig gibt es in Deutsch­land nur noch die Ehe. Dabei wer­den einge­tra­gene Part­ner­schaften nicht automa­tisch in Ehen über­führt. Paare in Lebenspart­ner­schaften müssen per­sön­lich und gemein­sam erneut zum Standesamt. Dort kön­nen sie erk­lären, dass sie kün­ftig in ein­er «gle­ichgeschlechtlichen Ehe» leben wollen. Eine Pflicht dazu gibt es nicht — Lebenspart­ner­schaften kön­nen auch ein­fach weit­erge­führt wer­den.