Bischof Huonder: Pink Cross reicht Beschwerde gegen Einstellungsverfügung ein

Mit Schreiben vom 7. Okto­ber 2015 stellt die Staat­san­waltschaft Graubün­den das Strafver­fahren gegen Vitus Huon­der ein. Dage­gen reicht Pink Cross nun Beschw­erde ein.

Die Staat­san­waltschaft begrün­det ihre Ein­stel­lungsver­fü­gung damit, dass Vitus Huon­der die “objek­tiv geforderte Ein­dringlichkeit und Ein­deutigkeit” nicht nachgewiesen wer­den kann. Zudem sei dem Beschuldigten “kein Vor­satz” nachzuweisen.

Pink Cross teilt die Ein­schätzung der Staat­sant­waltschaft nicht und macht deshalb vom seinem Recht Gebrauch, gegen die Ver­fü­gung Beschw­erde einzule­gen. Der Beschuldigte hat die fraglichen Bibelz­i­tate nicht ein­fach isoliert für sich wiedergegeben, son­dern ein­lei­t­end deren Authen­tiz­ität und Wahrheit bestätigt, sowie vor und unmit­tel­bar nach dem Zitieren ein entsprechen­des Han­deln propagiert. Seine For­mulierun­gen — wie etwa “mehr Ken­nt­nis brauchen wir nicht, um (…) den damit ver­bun­de­nen Auf­trag zu erken­nen” — mag akademisch wirken, sie ent­behrt aber jeglich­er Harm­losigkeit. Der Beschuldigte macht wieder­holt klar, dass er die von ihm zitierten Bibel­texte als authen­tisch und damit wahr ver­ste­ht, und er macht eben­so wieder­holt klar, dass sich das Han­deln der Gläubigen danach richt­en müsse. Die Staat­sant­waltschaft geht nicht auf diese Auf­forderun­gen im Detail ein.

Für Pink Cross sind Mei­n­ungs- und Reli­gions­frei­heit ein hohes Gut. Die Aus­sage von Bis­tumssprech­er Giuseppe Gar­cia, wonach die Klage ein Ver­such sei, die Mei­n­ungs- und Reli­gions­frei­heit einzuschränken, ist falsch. Der Annahme des Bis­tumssprech­er liegt ein falsches Grun­drechtsver­ständ­nis zugrunde. Die Mei­n­ungs­frei­heit ist ein in der Ver­fas­sung gewährleis­tetes Frei­heit­srecht des Einzel­nen gegenüber dem Staat. Es gilt aber nicht unbeschränkt. Jedes Grun­drecht darf eingeschränkt wer­den, wenn sein ein­seit­iger Gebrauch über­mäs­sig in die Grun­drechte ander­er ein­greift. Ver­fas­sung und Völk­er­recht schützen die Würde des Men­schen zen­tral. Wer­den homo­sex­uelle Men­schen nun in ihrer Gesamtheit mit Äusserun­gen diskri­m­iniert, geht es darum, dass Grun­drechte dazu benutzt wer­den, um sie anderen abzus­prechen. “Wird dieses Prinzip ver­let­zt, ist es die Pflicht und Auf­gabe von Inter­essensver­bände, einzu­greifen”, so Bas­t­ian Bau­mann, Geschäft­sleit­er von Pink Cross. Jed­er Men­sch darf seine Mei­n­ung haben und auch äussern. Nicht geschützt ist jedoch eine Mei­n­ung, die zu Hass und Ver­brechen auf­fordert.

Gemäss Medi­en­mit­teilung