Besserer Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, aber …

Die Diskri­m­inierung von schwulen, les­bis­chen, bi, trans und inter* Men­schen soll im Strafrecht expliz­it ver­boten und der Schutz somit verbessert wer­den. Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung hat der Bun­desrat nun den entsprechen­den Vorschlag der zuständi­gen nation­al­rätlichen Kom­mis­sion an sein­er Sitzung vom 15. August 2018 zur Ken­nt­nis genom­men. Soweit, so gut?

Die Recht­skom­mis­sion des Nation­al­rates hat auf­grund der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive «Kampf gegen die Diskri­m­inierung auf­grund der sex­uellen Ori­en­tierung» vorgeschla­gen, das Ver­bot der Diskri­m­inierung von Per­so­n­en auf­grund ihrer sex­uellen Ori­en­tierung und ihrer Geschlecht­si­den­tität im Strafge­set­zbuch expliz­it festzuschreiben. Und wie der Bun­desrat in der erwäh­n­ten Medi­en­mit­teilung fes­thält, ist diese Vor­lage in der Vernehm­las­sung bre­it unter­stützt wor­den. Auch gut!

Trotz­dem stellt sich der Bun­desrat allerd­ings nun quer und stellt fest, dass die offene For­mulierung des Begriffs der Geschlecht­si­den­tität «in der Prax­is zu schwieri­gen Anwen­dungs­fra­gen» führen könne. Auf das Kri­teri­um der Geschlecht­si­den­tität soll daher verzichtet wer­den. Der Bun­desrat schlägt nun eine entsprechende Änderung des par­la­men­tarischen Entwurfs vor.