Auf dem Weg zu einem dritten Geschlecht im Personenstandsregister

Die Mehrheit des Par­la­ments unter­stützt das Pos­tu­lat zur Prü­fung eines drit­ten Geschlechts.

Die binäre Geschlechts­de­f­i­n­i­tion «Mann/Frau» ist heute nicht mehr zeit­gemäss. Die Basler Nation­al­rätin Sibel Arslan hat deshalb am 13. Dezem­ber 2017 ein entsprechen­des Pos­tu­lat ein­gere­icht. Im März wurde das Pos­tu­lat im Nation­al­rat noch bekämpft und die Debat­te daraufhin ver­schoben. Nun hat es geklappt: Eine Mehrheit hat dem Pos­tu­lat zuges­timmt.

Wird das Pos­tu­lat schlussendlich von den Räten angenom­men, wird der Bun­desrat in einem Bericht dar­legen müssen, was die Fol­gen wären, wenn es im Per­so­n­en­stand­sreg­is­ter die Möglichkeit gäbe, Men­schen, die sich nicht in das binäre Geschlechtssys­tem («Frau» oder «Mann») einord­nen lassen, mit einem drit­ten Geschlecht einzu­tra­gen oder wenn das Per­so­n­en­stand­srecht generell nicht mehr auf das Geschlecht abstellen würde.