26. Oktober: Intersex Awareness Day

Am 26. Okto­ber feiern Inter­sex-Men­schen, Über­lebende, Part­ner, Fam­i­lien, Fre­unde und Ver­bün­dete rund um den Globus den “Inter­sex Aware­ness Day” zur Erin­nerung an den allerersten “Inter­sex Protest” am 26. Okto­ber 1996 in Boston.

rathaus

In ein­er gemein­samen Stel­lung­nahme ver­lan­gen ver­schiedene Men­schen­rechts­gremien und Expert*innen — beispiel­sweise von der UNO oder des Europarates — zum diesjähri­gen Inter­sex Aware­ness Day:

  • nicht-eingewil­ligte, medi­zinisch unnötige Oper­a­tio­nen an Inter­sex-Kindern expliz­it zu ver­bi­eten
  • Betrof­fe­nen und ihren Fam­i­lien psy­chosoziale Unter­stützung anzu­bi­eten
  • Fälle von Men­schen­rechtsver­let­zun­gen an Inter­sex-Men­schen zu unter­suchen
  • Schuldige zur Ver­ant­wor­tung zu ziehen
  • Inter­sex-Men­schen, die Opfer von Men­schen­rechtsver­let­zun­gen wur­den, Wiedergut­machung zu gewährleis­ten

UNO verurteilt IGM-Praktiken (IGM=Intersex Genital Mutilations) in der Schweiz

Die oben umris­se­nen Forderun­gen stim­men mit bish­er 18 verbindlichen Empfehlun­gen zu IGM-Prak­tiken von UN-Auss­chüssen übere­in. So hat­te der UN-Auss­chuss für die Rechte des Kindes (CRC) 2015 nicht-eingewil­ligte unnötige Ein­griffe an Inter­sex-Kindern in der Schweiz als schädliche Prax­is verurteilt. Zur Zeit unter­sucht zudem der UN-Men­schen­recht­sauss­chuss IGM-Prak­tiken in der Schweiz und forderte den Bun­desrat bere­its auf, endlich Sta­tis­tiken zu erfassen und offen­zule­gen.

Und bere­its näch­ste Woche unter­sucht der UN-Frauen­recht­sauss­chuss im Rah­men Inter­sex-Gen­i­talver­stüm­melun­gen in der Schweiz als eine Form von schädlich­er kul­tureller Prax­is. Drei Selb­sthil­fe­grup­pen haben dazu einen Schat­ten­bericht ein­gere­icht, der die andauernde Prax­is in der Schweiz eben­so belegt, wie die Mit­täter­schaft der Schweiz­er Regierung, welche Betrof­fe­nen und ihren Fam­i­lien psy­chosoziale Unter­stützung kat­e­gorisch ver­weigert, während die Invali­den­ver­sicherung (IV) unverän­dert sämtliche nicht-eingewil­ligten kos­metis­chen Ein­griffe an Inter­sex-Kindern finanziert – jedoch keine selb­st­bes­timmten Ein­griffe für ein­willi­gungs­fähige Erwach­sene.

Die Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion Zwischengeschlecht.org fordert ein Ver­bot von kos­metis­chen Gen­i­tal­op­er­a­tio­nen an Kindern und Jugendlichen mit “atyp­is­chen” kör­per­lichen Geschlechtsmerk­malen sowie “Men­schen­rechte auch für Zwit­ter!”. Betrof­fene sollen später sel­ber darüber entschei­den, ob sie Oper­a­tio­nen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.